Corona-Pandemie
Ab dem 07.04.23 besteht in den Arztpraxen keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr. Es gibt aber in unserer Praxis Ausnahmen, bei denen dennoch FFP2-Masken getragen werden müssen:
1. Wenn Sie einen Infekt haben (Husten, Schnupfen etc.) müssen Sie bitte eine FFP2-Maske tragen.
2. Falls Sie eine Erkrankung haben, bei der die Immunabwehr herabgesetzt ist, sollten Sie zum Eigenschutz ebenfalls eine Maske tragen.