Praxis Dr. Eckstein Reilingen
Praxis Dr. EcksteinReilingen
AOK-Hausarztvertrag (HZV)

 

Der MEDI-Verbund, der Hausärzteverband und die AOK Baden-Württemberg haben einen sogenannten HZV-Vertrag abgeschlossen, der die Patientenversorgung neu organisert. HZV bedeutet "Hausarztzentrierte Versorgung", das heißt, dass jeder AOK Patient einen Hausarzt wählt, der für ihn in der Regel der erste Ansprechpartner ist. Für die meisten Patienten ist es auch jetzt bereits selbstverständlich, dass sie mit ihren Anliegen ihren Hausarzt aufsuchen und von dort im Bedarfsfall an die Fachärzte überwiesen werden.

 

Bisher haben sich in Baden-Württemberg bereits über 3500 Hausärzte und über eine Million AOK Patienten in diesen HZV-Vertrag eingeschrieben.

 

Eingeschriebene Patienten haben gegenüber den anderen Kassenpatienten einige Vorteile:

-so kann der Gesundheitscheck nicht nur alle 2 Jahre, sondern jedes Jahr durchgeführt werden.

-sind es beim bisherigen Gesundheitscheck nur 2 Blutwerte (Blutzucker und Gesamtcholesterin), die bestimmt werden, können eingeschriebene  AOK-Patienten deutlich mehr Blutwerte abnehmen lassen (unter anderem auch Blutbild, ein Nieren- und ein Leberwert, Harnsäure). Die Gesundheitsuntersuchung ist dadurch aussagekräftiger.

-die AOK Baden-Württemberg hat für die wichtigsten Medikamenten-wirkstoffe mit den Pharmafirmen Rabattverträge abgeschlossen. Die Medikamentenkosten werden dadurch deutlich reduziert, der Wirkstoff bleibt aber unverändert. Bei solchen Medikamenten müssen die Patienten keine Zuzahlung bezahlen.

 

Auch unsere Praxis hat Vorteile bei HZV-Patienten:

Wir bekommen für Kassenpatienten pro Quartal eine sogenanntes Regelleistungsvolumen (RLV) von ca. 40 Euro. Zusammen mit Vorsorgen, Impfungen und wenigen Zusatzleistungen bekommen wir insgesamt pro Patient zwischen 57 und 60 Euro. Dies ist die Pauschale für ein ganzes Quartal, egal welche Leistungen wir erbringen und wie oft der Patient in die Praxis kommt.

 

Für einen in die HZV-Verträge eingeschriebenen AOK-Patienten bekommen wir über 80 Euro pro Quartal. Dafür können wir diese Patienten auch besser versorgen.

Der HZV-Vertrag erleichtert uns die Abrechnung dieser Patienten. Die Zeit, die wir bei der Bürokratie sparen, können wir für die Patientenversorgung verwenden.

 

Wenn Sie AOK Patient sind, können Sie sich gerne bei Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle informieren. Gerne gibt Ihnen aber auch mein Praxisteam Auskunft.